Gesundschlossprugg

Wahlarzt

Sie als Patient, Patientin, haben das Recht, sich den Arzt Ihres Vertrauens frei zu wählen – Ihren „Wahlarzt“. Wahlärzte haben keinen direkten Vertrag mit der Gesundheitskasse (ÖGK; ehemals Krankenkassen).

Das bedeutet für Sie als PatientIn:

  • Sie bezahlen Ihre Behandlung bar oder per Überweisung direkt nach dem Behandlungstermin.
  • Ihre Gesundheitskasse erstattet Ihnen einen Teil des Honorars.
  • Rezepte, die wir Ihnen ausstellen, können Sie ganz normal in der Apotheke einlösen (wie gewohnt zahlen Sie für Medikamente, die von der GKÖ bezahlt werden, nur die Rezeptgebühr).

Informationen über den Unterschied Kassenarzt – Wahlarzt – Privatarzt finden Sie hier: Netdoktor

Welche Vorteile haben Sie als PatientIn von einem Wahlarztbesuch?

  • Sie benötigen keine Überweisung und keine Bewilligung für eine Behandlung.
  • Sie bekommen rasch einen Termin und haben dann auch mit keinen Wartezeiten zu rechnen.
  • Unsere Ärzte nehmen sich sehr gern Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Gemeinsam mit Ihnen werden Strategien entwickelt und Maßnahmen ergriffen, die Ihre Lebensqualität nachhaltig verbessern.

Kostenerstattung: Wie funktioniert das?

Eine Kostenerstattung ist bei allen Gesundheitskassen möglich – die Höhe hängt von der jeweiligen Kasse ab. Für Leistungen eines Facharztes für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin wird generell ein relativ hoher Anteil rückerstattet. Damit wird der Komfort eines Wahlarztes für viele Menschen leistbar.

  • Sie bekommen von unseren Ärzten eine Honorarnote mit Ihren Daten, Ihrer Sozialversicherungsnummer, der Diagnose und detaillierten Angaben der medizinischen Leistungen. Wenn Sie bar bezahlen, vermerke ich dies auf der Honorarnote und Sie benötigen keine weiteren Unterlagen.
  • Sollten Sie per Überweisung zahlen, benötigt Ihre Gesundheitskasse zusätzlich einen Zahlungsnachweis (zum Beispiel Kopie des Erlagscheins, Protokoll Ihrer E-Banking Überweisung oder Kopie Ihres Kontoauszugs).
  • Diese Unterlagen (Honorarnote und wenn nötig Zahlungsnachweis) reichen Sie bei Ihrer Gesundheitskasse ein: entweder online, per Post oder persönlich bei einer Servicestelle Ihrer Krankenkasse.
  • Wenn Sie die Honorarnote nicht online einreichen, müssen Sie oft noch ein Antragsformular mit Ihren Daten und Ihrer Bankverbindung ausfüllen.

Links einiger Kassen mit den Infoseiten zur Kostenerstattung:

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Niederösterreich: Information

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Wien: Information

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Burgenland: Information

BVA: Information

KFA: Information

Bitte beachten Sie, dass Gesundheitskassen pro Fachgebiet in der Regel die Kosten für einen Wahlarzt pro Quartal übernehmen (bei diesem Wahlarzt sind natürlich auch mehrere Besuche pro Quartal möglich).